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Hochschulzugang für Meister*innen und vergleichbar Qualifizierte

Als Meister*in, Techniker*in oder Absolvent*in einer gleichwertigen beruflichen Fortbildung haben Sie die Berechtigung zur Aufnahme des Studiums in jedem Studiengang.

Gibt es für den gewünschten Studiengang studiengangspezifische Voraussetzungen (z. B. sprachliche Voraussetzungen, künstlerisch-gestalterische Eignung, praktische Tätigkeit) müssen diese erfüllt werden.

Für den Bewerberkreis der beruflich Qualifizierten werden in den zulassungsbeschränkten Studiengängen jeweils 3,2% der Studienplätze reserviert. Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber im gewählten Studiengang höher als die Quote von 3,2% findet ein Auswahlverfahren statt.

Bewerbungsfristen (Auschlussfristen)

  • zum Sommersemester: 15. Januar eines Jahres
  • zum Wintersemester: 15. Juli eines Jahres

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung erfolgt online über das Studienplatzportal (Öffnet in einem neuen Tab)  der Fachhochschule Dortmund. Bitte registrieren Sie sich dort und reichen den Antrag vollständig und fristgerecht mit folgenden Unterlagen ein:

  • einen kurzen tabellarischen Lebenslauf
  • ein Motivationsschreiben
  • das Abschlusszeugnis einer rechtlich geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung (z. B. der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer)

    oder
  • den Meisterbrief oder eine vergleichbare Qualifikation

    oder
  • den Fortbildungsabschluss nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung mit mind. 400 Unterrichtsstunden
  • ggf. weitere Nachweise über fachlich entsprechende berufliche Tätigkeiten

Kontakt für Meister*innen und vergleichbar Qualifizierte

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