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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir verfolgen den Anspruch, diese Website und unsere digitalen Publikationen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei anzubieten. Den Umsetzungsstand dokumentieren wir hier gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

  • Erstellung der Webseite: 09.06.2020

Die Selbstbewertung erfolgt durch das Dezernat Hochschul-IT, Abteilung Contentmanagement. Für die Bewertung werden die Prüfschritte des BITV-Tests angewendet. Ein Verzeichnis der Prüfschritte finden Sie unter bitvtest.de (Öffnet in einem neuen Tab) .

  • Letzte vollständige Prüfung aller Prüfschritte: 01.03.2021

Nicht barrierefreie Inhalte

Diese in der FH-Website eingebundenen Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Aufgrund der großen Menge konnten diese bislang nicht alle in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Videos: Die Bereitstellung mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht durchgängig realisiert werden. Hieran wird gearbeitet.

Barrierefreie Alternativen:

  • Falls Sie zur Einschreibung barrierefreie Unterlagen benötigen, wenden Sie sich bitte an das Studienbüro.
  • Für barrierefreie Prüfungsordnungen kontaktieren Sie bitte ebenfalls das Studienbüro.

Feedback und Anfragen

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Dezernat Hochschulkommunikation
Michael Milewski
E-Mail: pressefh-dortmundde 
Telefon: +49 231 9112-9727

Bitte geben Sie bei einer E-Mail-Nachricht das Stichwort „Barrierefreiheit“ an und teilen Sie uns zusammen mit der Adresse (URL) mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag (PDF) (Öffnet in einem neuen Tab)  aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle: ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrwde 

Postanschrift:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik
des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

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