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Hochschulzugang als fachtreue*r Bewerber*in

Der Zugang zum Studium als fachtreue/r Bewerber/in gilt laut § 3 BBHZG-VO, wenn zwischen der Berufsausbildung, der Berufsausübung und dem Studiengang eine fachbezogene Nähe festzustellen ist. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss des jeweiligen Studiengangs.

Bewerbungsfristen (Ausschlussfristen)

  • zum Sommersemester: 15. Januar eines Jahres
  • zum Wintersemester: 15. Juli eines Jahres

Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbung erfolgt online über das Studienplatzportal (Öffnet in einem neuen Tab)  der FH Dortmund. Bitte registrieren Sie sich dort und reichen den Antrag vollständig und fristgerecht mit folgenden Unterlagen ein:

  • einen kurzen tabellarischen Lebenslauf
  • ein Motivationsschreiben
  • das Abschlusszeugnis einer rechtlich geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung (z. B. der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer)
  • Nachweise über die mindestens dreijährige fachlich entsprechende berufliche Tätigkeit
  • ggf. weitere Nachweise über fachlich entsprechende berufliche Tätigkeiten

Die Fachhochschule Dortmund beurteilt anhand der ihr vorliegenden Bewerbungsunterlagen, ob eine fachliche Nähe zum angestrebten Studiengang besteht. Es wird daher empfohlen, ausreichend konkrete Angaben über die berufliche Qualifikation zu machen.

Voraussetzungen für fachtreue Bewerber*innen

  • abgeschlossene, mindestens zweijährige anerkannte Berufsausbildung
  • eine sich anschließende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit im erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf. Für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogramms des Bundes sind zwei Jahre ausreichend. Eine weitere fachlich verwandte, anerkannte und abgeschlossene Berufsausbildung wird als berufliche Tätigkeit angerechnet. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der ausreichenden beruflichen Tätigkeit ist der 30. September für das Wintersemester und der 31. März für das Sommersemester.
  • eine mindestens hälftige Teilzeitbeschäftigung kann als berufliche Tätigkeit mit dem entsprechenden Anteil angerechnet werden
  • Erfüllung der studiengangspezifischen Voraussetzungen (z. B. sprachliche Voraussetzungen, künstlerisch-gestalterische Eignung, praktische Tätigkeit)

Für den Bewerber*innenkreis der beruflich Qualifizierten werden in den zulassungsbeschränkten Studiengängen jeweils 3,2% der Studienplätze reserviert. Ist die Zahl der Bewerber*innen im gewählten Studiengang höher als die Quote von 3,2% findet ein Auswahlverfahren statt.

Kontakt für fachtreue Bewerber*innen

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