Bewerbungsprozess
Nominierung durch die Heimathochschule
Die Nominierung für einen Austausch an der Fachhochschule Dortmund erfolgt durch Ihre Heimathochschule. Unsere Partnerhochschulen müssen ihre Studierenden über ihren individuellen Zugang für das Mobility Online Portal nominieren. Der Zugang zur Nominierung kann nur durch das International Office der Heimathochschule mit einer E-Mail an erasmusfh-dortmundde angefragt werde.
Nominierungsfristen:
Für das Wintersemester vom 15. März bis 1. Mai
Für das Sommersemester vom 15. September bis 1. November
Registrieren
Nach der Nominierung durch Ihre Hochschule erhalten Sie eine E-Mail mit den wichtigsten Informationen zur Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt an der Fachhochschule Dortmund. Nutzen Sie den Link zum Bewerberportal in der E-Mail, um sich im Mobility Online Portal zu registrieren.
Bitte beachten Sie, dass es sich um eine automatisch generierte E-Mail handelt, die möglicherweise als Spam gekennzeichnet wird. Überprüfen Sie daher unbedingt Ihren Spam-Ordner.
Bewerbungsunterlagen
Nutzen Sie den Link in der darauffolgenden E-Mail, um zunächst Ihre Personenstammdaten zu vervollständigen. Anschließend gelangen Sie in die Übersicht Ihres Bewerbungsverlaufs, in der Sie jederzeit den Status Ihrer Bewerbung prüfen und nachträglich Änderungen vornehmen können. Hier werden Sie Schritt für Schritt aufgefordert verschiedene Unterlagen hochzuladen. Damit die Bewerbung akzeptiert werden kann, müssen alle Schritte erfüllt sein.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Passkopie
- Sprachnachweis der Unterrichtssprache der Gasthochschule
- Leistungsnachweis
- Learning Agreement (siehe unten)
Ihre Unterlagen werden anschließend formell durch das International Office geprüft. Nach der formellen Prüfung sind keine weiteren Änderungen Ihrer Bewerbungsdaten mehr möglich.
Falls sie die Wohnungsfrage mit „Ja“ angekreuzt haben, wird Ihr Wunsch an das Studierendenwerk Dortmund weitergegeben, über das die Wohnungsabwicklung stattfindet.
Einreise und Aufenthalt von Nicht-EU-Bürger*innen
Nicht EU Bürger*innen, die eine der folgenden Staatsangehörigkeiten besitzen: Schweiz, Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Monaco, Neuseeland, San Marino oder USA, können visafrei einreisen, müssen sich aber nach der Einreise bei den Bürgerdiensten International in Dortmund anmelden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen sowie einen Finanzierungsnachweis über 934 Euro monatlich erbringen.
„Für Drittstaatsangehörige, die sich zum Zweck des Studiums in der EU aufhalten, gelten erleichterte Mobilitätsbedingungen innerhalb der EU. So können Sie, sofern Ihnen bereits in einem anderen EU-Mitgliedstaat ein Aufenthaltstitel im Sinne der REST-Richtlinie (Richtlinie 2016/801/EU) erteilt wurde, sich ohne deutschen Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten und dort studieren. Die Mitgliedstaaten Großbritannien, Irland und Dänemark setzen die Richtline nicht um.
Voraussetzung für die Mobilität ist, dass der Aufenthalt zum Zweck des Studiums höchstens 360 Tage dauert. Außerdem muss die aufnehmende Hochschuleinrichtung in Deutschland eine Mitteilung an die Nationale Kontaktstelle im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schicken. Die Mitteilung sollte geschickt werden, sobald die Absicht feststeht, in Deutschland zu studieren. Sie muss der Nationalen Kontaktstelle mindestens 30 Tage vor der geplanten Einreise vollständig vorliegen.
Informationen zur Mitteilung:
Soll ein Student im Rahmen der Mobilität nach Deutschland kommen, muss die aufnehmende Hochschuleinrichtung eine entsprechende Mitteilung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge schicken. Hierfür muss das Mitteilungsformular vollständig digital ausgefüllt werden. Außerdem sind zusammen mit dem Formular Kopien der folgenden Dokumente digital einzureichen:
- Aufenthaltstitel des ersten EU-Mitgliedstaates (gültig für den gesamten Zeitraum der Mobilität),
- anerkannter, gültiger Pass/Passersatz,
- Nachweis über die Teilnahme an einem Unions- oder multilateralen Programm mit Mobilitätsmaßnahmen bzw. der Gültigkeit einer Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschulen,
- Zulassung der aufnehmenden Hochschule,
- Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes (inkl. Krankenversicherungsnachweis)*
Grundsätzlich müssen alle Nachweise bis auf den Pass und den Aufenthaltstitel auf Deutsch eingereicht werden.
Nach der Vollständigkeitsprüfung übermittelt das Bundesamt die Mitteilung an die zuständige Ausländerbehörde. Diese kann den beabsichtigten Aufenthalt innerhalb von 30 Tagen ablehnen. Erfolgt dies nicht, kann die Einreise erfolgen. Das Bundesamt stellt eine Bescheinigung über die Mobilität aus. Diese Bescheinigung ist deklaratorisch und für die Einreise nicht notwendig.“ (Quelle: http://www.bamf.de)
*(der Nachweis finanzieller Mittel in Höhe von 934 Euro monatlich ist in der Regel durch ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung nachzuweisen. Zusageschreiben Ihres Erasmusstipendiums dienen auch als finanzieller Nachweis und müssen mit vorgelegt werden. Die nachzuweisenden 934 Euro monatlich reduzieren sich dann um das Erasmusstipendium.)
Learning Agreement
Das Learning Agreement (LA) ist Ihr persönlicher Studienplan, auf dem Sie die von Ihnen ausgewählten Kurse und eventuelle Änderungen eintragen.
Informationen zum Ablauf:
- Das Learning Agreement ist Bestandteil Ihrer Bewerbungsunterlagen.
- Es steht zum Download im Mobility Online Portal für Sie bereit.
- Pro Semester geben Sie auf dem LA Kurse mit einer maximalen Gesamtzahl von 30 ECTS an.
- Das L A ist dann zuerst von Ihrer Heimathochschule und Ihnen und dann von der FH Dortmund (Auslandsbeauftragter) zu unterschreiben.
- Im Rahmen der Bewerbungsfristen müssen Sie das LA mit den Unterschriften im Portal hochladen.
- Es folgt ein Prüfung der Unterlagen durch das International Office.
- Spätestens 3 Wochen nach Ankunft an der FH Dortmund prüfen sie die Realisierbarkeit der Kurse und nehmen gegebenenfalls Veränderungen vor.
- Nachdem Sie Ihr LA geändert haben benötigen Sie erneut die Unterschriften Ihrer Heimathochschule und des Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs an der FH Dortmund.
- Sie müssen das geänderte LA selbständig im Portal mit allen Unterschriften hochladen.
Sie erhalten alle notwendigen Informationen für Ihre Kursauswahl von den Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs (siehe unten).
Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass alle von Ihnen ausgewählten Prüfungen im Rahmen Ihrer Aufenthaltszeit angeboten werden. An der Fachhochschule Dortmund werden Prüfungen in zwei Prüfungsabschnitten angeboten. Der 2. Prüfungsabschnitt reicht in der Regel immer in das folgende Semester hinein. Dieser Prüfungszeitraum befindet sich häufig außerhalb Ihrer Aufenthaltszeit, macht eine Rückmeldung an der FH Dortmund unter Bezahlung des Semesterbeitrages notwendig und überschneidet sich mit dem Wiederbeginn Ihres Studiums an der Heimathochschule.
Achtung: Ein Learning Agreement ersetzt nicht die Anmeldung der Prüfung über die Online-Dienste für Studierende der FH Dortmund (ODS) bzw. über das Studienportal. Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der Einschreibung. Jeder Fachbereich hat eigene Fristen zur An- und Abmeldung von Prüfungen. Bei Nichtanmeldung der Prüfung, kann an der Prüfung nicht teilgenommen werden. Informationen zu ODS bzw. das Studienportal können Sie über Ihren Auslandsbeauftragten oder Ihr Studienbüro erhalten.