Informationen zur Teilnahme
Allgemeine Informationen
Erasmus+ beinhaltet im Studierendenaustausch weiterhin die Befreiung von den Studiengebühren und einen finanziellen Zuschuss für die Stipendiat*innen.
Sie finden auf dieser Seite alle wesentlichen Informationen zum Bewerbungsprozess für einen Erasmus-Studienaufenthalt.
Teilnahmevoraussetzungen
Im EU-Programm Erasmus+ ist der Erwerb und die Anerkennung der Studienleistungen eine grundsätzliche Teilnahmebedingung. Am Erasmus+ - Programm teilnehmen können Studierende der Fachhochschule Dortmund, die
- für ein Vollzeitstudium (Studium mit Abschluss BA, MA) immatrikuliert sind,
- zu Beginn des Auslandsaufenthalts mindestens im 1. Semester eingeschrieben sind (MA-Studierende haben bereits den Bachelor und damit mehr als ein Studienjahr absolviert) und
- ausreichende Kenntnisse der Unterrichtssprache an der Partnerhochschule (durch Sprachnachweis zu belegen) nachweisen können.
Erasmus-Studierende können an einer Erasmus-Partnerhochschule für entweder ein oder zwei Semester innerhalb eines akademischen Jahres studieren, je nachdem, wie der Kooperationsvertrag und die Partnerhochschule dies zulässt.
Fristen
Es gilt der 01. März eines Jahres als Anmeldefrist zur Teilnahme am Erasmus+ - Studium im darauf folgenden akademischen Jahr. Bevor die Bewerbung für eine Erasmus+ Förderung erfolgt, muss der Austauschplatz beim jeweiligen Fachbereich angemeldet und zugeteilt worden sein.
Gleichzeitig müssen Sie auch die Bewerbungsfristen an den Gasthochschulen beachten, die z.B. für das Wintersemester häufig vor dem 31.Mai liegen.
Sollten Sie die Frist am 01. März verpassen, sind die zur Verfügung stehenden Mittel in der Regel bereits budgetiert und es ist möglich, dass eine finanzielle Förderung nicht mehr realisiert werden kann.
Ist keine finanzielle Förderung möglich, können Sie aber, wenn noch Austauschplätze verfügbar sind, als sogenannte „Zero Grant-Studierende“ an den Partnerhochschulen studieren und von der Befreiung der Studiengebühren an der Gasthochschule profitieren.
Bewerbung und Auswahl
Sie können sich nur für eine Gasthochschule bewerben.
Bevor Sie sich bewerben, vergleichen Sie bitte das Kursangebot an Ihrer Wunschhochschule mit dem Veranstaltungsangebot Ihres Studienfaches an der Fachhochschule Dortmund und erfragen anschließend bei Ihrem Auslandsbeauftragten des Fachbereichs, ob der Platz noch frei ist. Erst nach einer offiziellen Platzvergabe durch den Fachbereich stellen Sie einen „Antrag auf Erasmusförderung“ unten auf dieser Seite. Sie werden dann durch das International Office offiziell bei der Partnerhochschule nominiert und bekommen dann eine Nachricht der Partnerhochschule über geforderte Unterlagen.
Spätbewerbung auf Restplätze (Sommersemester)
Falls Sie sich noch nach Ablauf der Bewerbungsfrist für einen Erasmus-Platz im Sommersemester bewerben möchten, nehmen Sie bitte wegen der Verfügbarkeit von Restplätzen Kontakt mit dem/der Auslandsbeauftragten Ihres Fachbereichs auf.
Bitte beachten Sie, dass auch Spätbewerber*innen keinen Anspruch auf einen Mobilitätszuschuss haben. Ein Zuschuss wird nur gewährt, wenn noch Restmittel vorhanden sind.
Bewerbungen für einen Restplatz im folgenden Sommersemester sind vom 1. Juni bis zum 1. September möglich.
Erfahrungsbericht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, über Mobility Online einen Erfahrungsbericht auszufüllen und zusätzlich weitere Nachweise (Confirmation of Stay, EU- Fragebogen) einzureichen.
Werden die abschließenden Nachweise und der Bericht nicht fristgerecht (4 Wochen nach Rückkehr) eingereicht, kann die letzte Förderrate einbehalten werden.
Anmeldung und Registrierung zum ERASMUS-Programm
Den Antrag auf Erasmus Förderung stellen Sie bitte unten auf dieser Seite innerhalb der oben genannten Fristen.
Sie erhalten eine automatisch generierte E-Mail zur Registrierung im Online-Portal Mobility Online, über die der gesamte Erasmus Prozess abgewickelt wird. Zugang zum Portal mit Ihren Zugangsdaten erhalten Sie auch unten auf dieser Seite.
Bitte halten Sie auch Ihren Spam-Ordner im Blick, falls dort eine Email des Systems versehentlich ankommt.
Weitere Informationen finden Sie in dem Dokument "Wichtige Informationen zur Erasmus + Bewerbung".
Förderungen
Förderhöhe
Die Förderhöhe ist abhängig vom Zielland; es bestehen drei verschiedene Ländergruppen, unterteilt in Länder mit höheren, mittleren und niedrigeren Lebenshaltungskosten. Die Förderhöhe wird auf den Tag genau berechnet.
Gruppe | Länder | Förderhöhe/Monat | Förderhöhe/Tag |
Gruppe 1 |
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich,Schweden | ab 24/25 600,00 € |
ab 24/25 20,00 € |
Gruppe 2 |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern | ab 24/25 540,00 € |
ab 24/25 18,00 € |
Gruppe 3 |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn |
|
ab 24/25 18,00 € |
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.
Stehen keine Fördermittel mehr zur Verfügung, können Studierende trotzdem als ERASMUS-Stipendiaten an Partnerhochschulen gehen. In diesen Fällen wird jedoch keine Mobilitätsförderung ausgezahlt (Zero-Grant-Stipendium)
Förderdauer
Aufgrund der nationalen Vorgaben des DAAD und den damit verbundenen Förderhöhen beträgt die maximale Förderdauer eines ERASMUS-Studiums ab dem akademischen Jahr 2022/23 110 Tage. Die Fördertage enthalten bereits zwei Reisetage.
Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten: 70% nach Ankunft vor Ort und 30% nach Rückkehr aus dem Ausland.
Studierende, die sich an einer Gasthochschule für zwei Auslandssemester einschreiben, können maximal 220 Tage gefördert werden.
Die Gesamtsumme der Förderung wird weiterhin am Ende des Aufenthalts taggenau berechnet und schließt grundsätzlich nur den nachgewiesenen akademischen Aufenthalt an der Gasthochschule ein.
Maximale Förderdauer in ERASMUS+
Die maximale Förderdauer pro Studienzyklus (BA/MA) beträgt zwölf Monate, kombinierbar aus mindestens zweimonatigen Praktika und/oder mindestens dreimonatigen Studienaufenthalten.
Beispiele:
2 x 5 Monate Auslandsstudium + 2 Monate Auslandspraktikum = 12 Fördermonate
9 Monate Auslandspraktikum + 3 Monate Auslandsstudium = 12 Fördermonate
Top Ups
Green Travel
Studierende, die sich dazu entschließen, nicht mit dem Flugzeug oder dem eigenen Auto den Weg ins Ausland anzutreten, erhalten bis zu 4 extra Reisetage, die zusätzlich gefördert werden. Akzeptiert werden Reisen mit dem Zug, dem Schiff, dem Bus oder in Fahrgemeinschaften. Dieses muss über eine ehrenwörtliche Erklärung garantiert werden, es ist nicht nötig gesonderte Nachweise einzureichen, auf Nachfrage müssen diese aber vorgezeigt werden.
Alle Top Ups werden in Mobility Online über die Workflow Schritte beantragt.
Erstakademiker*innen
Studierende, bei denen beide Elternteile oder Bezugspersonen nicht über einen Abschluss einer Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften verfügen, erhalten einen Top Up von monatlich 250,00 €.
Dieses muss über eine eidesstattliche Versicherung garantiert werden, es ist nicht nötig gesonderte Nachweise einzureichen.
Die Top Ups für Erstakademiker*innen und Erwerbstätige Studierende können nicht kombiniert werden, man erhält nur eins von beiden!
Alle Top Ups werden in Mobility Online über die Workflow Schritte beantragt.
Bitte beachte Sie, dass das Erstakademiker*in TOP UP beim Auslands-Bafög angerechnet wird und so die Förderhöhe beim Auslands-Bafög verringert.
Erwerbstätige Studierende
Studierende, die vor Antritt der Mobilität erwerbstätig waren, können unter folgenden Bedingungen ein monatliches Top Up von 250,00 € erhalten:
• Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Zeitlicher Bezug bedeutet hier, zwischen 6 Monate vor der Bewerbung und dem Antritt der Mobilität.
• Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
• Während des Mindestzeitraumes der Ausübung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
• Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Die Erwerbstätigkeit muss über eine eidesstattliche Versicherung garantiert werden, und Nachweise zum Vertrag und Verdienst über erasmusfh-dortmundde eingereicht werden.
Die Top Ups für Erstakademiker*innen und Erwerbstätige Studierende können nicht kombiniert werden, man erhält nur eins von beiden!
Alle Top Ups werden in Mobility Online über die Workflow Schritte beantragt.
Bitte beachte Sie, dass das Erwerbstätige Studierende TOP UP beim Auslands-Bafög angerechnet wird und so die Förderhöhe beim Auslands-Bafög verringert.
Alleinerziehende Studierende oder Studierende mit Behinderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für Studierende, die während des Auslandsstudiums alleinerziehend sind) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung: Teilnehmer*innen mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org. (Öffnet in einem neuen Tab)
Sonderförderung: Studierende mit Kind als Pauschale
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.
Verlängerung oder Verkürzung
Verlängerung
Wenn es sich abzeichnet, dass Ihr Aufenthalt studienbedingt über das bisher geplante und im System eingegebene Enddatum hinaus gehen wird, müssen Sie mindestens einen Monat vor diesem geplanten Enddatum beim International Office eine Verlängerung beantragen. Dies ist in Ihrem Teilnehmerkonto zu erledigen und gilt für Verlängerungen von ein paar Tagen bis zu ein paar Wochen oder Monaten und auch, wenn Sie z.B. um ein Semester verlängern möchten (letzteres ist nur möglich, wenn Sie sich im Wintersemester befinden und das Sommersemester ebenfalls an der Gasthochschule verbringen möchten).
Bei Verlängerungen um ein Semester an der Gasthochschule sprechen Sie sich zuerst mit der Gastuniversität und Ihrer/Ihrem Auslandsbeauftragten ab, denn deren beider Einverständnis der Verlängerung im ERASMUS+ - Programm muss dann ebenfalls bis spätestens einem Monat vor dem geplanten Enddatum (per formloser E-Mail an erasmusfh-dortmundde) im International Office vorliegen.
Erst dann kann die Verlängerung bearbeitet werden. Auch ist in diesen Fällen ein neues Learning Agreement notwendig. In allen Verlängerungsfällen ist überdies ein neues Grant Agreement notwendig. Diese Schritte werden in Ihrem Teilnehmerkonto freigeschaltet, sobald die Verlängerung von uns bearbeitet wurde.
Bitte beachten Sie: Eine Verlängerung muss sich unmittelbar an den laufenden Aufenthalt anschließen. Über das Sommersemester hinaus kann nicht um ein weiteres Semester verlängert werden, da die Förderfrist nur das europäische akademische Jahr umfasst. Für nachgewiesene Prüfungsphasen oder Zusatzstudien an der Gasthochschule kann eine Verlängerung bis zum Ende der Förderfrist (30. September eines jeden Jahres) genehmigt werden. Die maximale Förderdauer darf nicht überschritten werden.
Eine Verlängerung vom Sommersemester um ein weiteres Semester im darauffolgenden akademischen Jahr ist nur möglich mit einer Neubewerbung bei der/dem zuständigen Auslandsbeauftragten an der FH Dortmund, da geprüft werden muss, ob das mit der Partnerhochschule vertraglich vereinbarte Kontingent bereits ausgeschöpft ist.
Ob für rechtzeitig im International Office eingegangene Verlängerungsanträge Mittel für eine Weiterzahlung des ERASMUS-Mobilitätsstipendiums zur Verfügung stehen, ist nicht absehbar. Dies wird kommuniziert, wenn ein Überblick über die Fördermittel besteht und die Zahl der Verlängerungsmonate und ERASMUS-Verkürzungen. Falls keine oder ungenügend Mittel zur Verfügung stehen, kann eine Verlängerung dennoch stattfinden, der Verlängerungszeitraum wird dann nicht finanziell gefördert (sogenannte Zero Grant-Tage).
Absage, Abbruch, Verkürzung oder Rückkehr ohne Leistungen
Sie sind verpflichtet, dem International Office sowie die Programmbeauftragten der Heimat- und der Gastuniversität umgehend zu benachrichtigen, falls Sie den Auslandsstudienaufenthalt nicht antreten oder vorzeitig abbrechen. Auch wenn Sie Ihr für zwei Semester geplantes Studium nach einem Semester beenden, ist dies der Gasthochschule und der Heimathochschule (Fachbereich und International Office) explizit mitzuteilen.
Bei Nichtantritt oder vorzeitigem Abbruch und einer Aufenthaltsdauer von unter drei Monaten muss der gesamte bis dahin erhaltene Mobilitätszuschuss unverzüglich zurückgezahlt werden, da die Mindestdauer von 3 Monaten nicht unterschritten werden darf. Bei einer Aufenthaltsdauer von über drei Monaten muss nur der Anteil für die nicht angetretenen oder beendeten Monate taggenau zurückgezahlt werden.
Bei Rückkehr ohne Leistungen wird eine bereits ausgezahlte Förderung zurück gefordert.
Ansprechpartner in den Fachbereichen
Die Koordinatorin/den Koordinator für Ihren Fachbereich entnehmen Sie der nachstehenden Liste. Falls Sie nicht fündig werden, wenden Sie sich bitte an Frau Klein/International Office.
Bereich | Ansprechpartner |
FB Angewandte Sozialwissenschaften | Prof. Dr. Michael Boecker |
FB Architektur | Prof. Dr. Schultz-Fölsing |
FB Design | Dipl. Ing. Marcel Knuth (Öffnet in einem neuen Tab) |
FB Elektrotechnik | Prof. Dr.-Ing. Yan Liu |
FB Informationstechnik | Prof. Dr. Björn Schäfer (Öffnet in einem neuen Tab) |
FB Informatik | Prof. Dr. Sonja Kuhnt |
FB Maschinenbau | Dr. Carolin Pooch (Öffnet in einem neuen Tab) |
FB Wirtschaft | Prof. Dr. Sabine Kiunke (Öffnet in einem neuen Tab) |
Erasmus Hochschulkoordination | Dipl.-Betriebswirtin (FH) Dagmar Hösch |
Erasmus Mobilitäten | M.A. Julia Klein (Öffnet in einem neuen Tab) |