Informationen zur Teilnahme
Allgemeine Informationen
Gefördert werden können Auslandspraktika zwischen 60 und 360 Tagen, egal ob es sich um Pflichtpraktika oder um freiwillige Praktika handelt.
Sobald eine Praktikumsstelle vorhanden ist und der Fachbereich dem Praktikum zustimmt, kann ein Stipendium im International Office beantragt werden.
Teilnahmevoraussetzungen
Grundsätzlich können alle Studierenden, die an der Fachhochschule Dortmund ein gesamtes Studium mit anerkanntem Abschluss absolvieren, im Rahmen von Erasmus+ gefördert werden.
Das Praktikum kann während des Studiums, aber auch innerhalb eines Jahres nach einem Studienabschluss absolviert werden (sog. Graduiertenpraktikum).
Wichtig ist:
- Studierende müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium an der FH Dortmund immatrikuliert sein.
Auch Studierende, die ihr Praktikum im Anschluss an ihr Studium absolvieren, müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch immatrikuliert sein; während des Praktikums müssen sie jedoch bereits exmatrikuliert sein. - Studierenden müssen zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung für ein Erasmus+ Stipendium bereits eine Praktikumsstelle gefunden haben und über eine feste Zusage verfügen.
- Studierende dürfen ihre maximale Förderung im Rahmen von Erasmus+ während des jeweiligen Studienabschnitts noch nicht ausgeschöpft haben.
- Studierende deren monatliche Vergütung während ihres Praktikums bei über € 1.000 liegt, können sich leider nicht für ein Erasmus+ Praktikums-Stipendium bewerben.
- Es ist nicht möglich, eine Förderung für Praktika zu erhalten, die in EU-Institutionen, diplomatischen Vertretungen des Heimatlandes sowie Organisationen absolviert werden, die EU-Programme verwalten.
- Es gibt keine Altersbegrenzung.
- Die Erasmus+-Förderung kann allen Studierenden unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft bewilligt werden.
- Ihr Praktikum muss ein Vollzeit-Praktikum mit jeweils landesüblichen Arbeitszeiten sein.
- Ein ausreichender Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz am Arbeitsplatz muss vorliegen.
Auswahlkriterien
In erster Linie hängt die Zusage für eine Förderung von der Anzahl und Eingangsreihenfolge der Förderanträge und der Zahl der zur Verfügung stehenden Stipendien ab.
Zusätzliche Auswahlkriterien:
Aufgrund der großen Nachfrage und um so vielen Studierenden wie möglich eine Förderung zu ermöglichen, die kein oder wenig Praktikumsentgelt bekommen, bitten wir Praktikantinnen und Praktikanten mit einem Praktikumsentgelt von 1.000 € und darüber, von einem Förderantrag Abstand zu nehmen.
Änderungen vorbehalten
Vorgehen
1) Informieren Sie sich in Ihrem Fachbereich
Vor Antragstellung sollten Sie sich in Ihrem Fachbereich erkundigen, wer für die Anerkennung Ihres Erasmus+ -Praktikums zuständig ist.
2) Suchen Sie sich eine Praktikumsstelle
Wenn Sie die Bedingungen für die Anerkennung kennen, können Sie sich eine Praktikumsstelle suchen. Eine Praktikumsförderung wird nicht gewährt, wenn das Praktikum in einer der folgenden Einrichtungen abgeleistet werden soll:
- Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union (EU)
- Einrichtungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten
- Nationale und diplomatische Vertretungen Ihres Heimatlandes
Hilfestellung zur Stellensuche und weitere nützliche Infos können Sie im Praxisbüro Ihres Fachbereichs erhalten.
3) Online Bewerbung über Mobility Online
Die Beantragung von ERASMUS+ läuft nur noch online. Registrieren Sie sich im Portal und füllen Sie das Bewerbungsformular im Online-Portal (Öffnet in einem neuen Tab) .
4) Erstellen Sie ein Learning Agreement for Traineeship
- Sie drucken das Learning Agreemnt aus dem Portal aus und füllen die Praktikumsvereinbarung ("Learning Agreement for Traineeship") aus.
Füllen Sie die Tabelle A aus. Hier muss insbesondere die Beschreibung Ihrer Tätigkeiten ausführlich sein - ergänzen Sie wenn nötig auf einem Extrablatt - und schicken das Dokument an Ihre Praktikumsstelle.
Die Praktikumsstelle macht ergänzende Angaben in Tabelle A und füllt Tabelle C aus, unterschreibt und schickt Ihnen die Vereinbarung zurück. - Sie legen dem/der Praxissemesterbeauftragten, Auslandsbeauftragten oder Praxisbüro (responsible person) im Fachbereich die ausgefüllte und von Ihrer zukünftigen Praktikumsstelle unterzeichnete Praktikumsvereinbarung vor und lassen die Tabelle B ausfüllen und das Dokument unterschreiben.
- Sie selber unterschreiben das Learning Agreement.
- Das unterschiebene Dokument müssen Sie im Portal hochladen.
Es müssen alle Unterschriften (auch Ihre eigene) vorliegen! - Vergessen Sie nicht, dass Sie anschhließend zusätzlich einen Praktikumsvertrag/Letter of Acceptance hochladen müssen.
5) Reichen Sie Ihre Antragsunterlagen ein. Die Antragsfrist endet 4 Wochen vor Beginn des Praktikums.
Bitte beachten Sie, dass die fristgerechte Einreichung sämtlicher Unterlagen in Ihrem Verantwortungsbereich liegt. Ihre Antragsstellung ist erst wirksam, wenn alle Dokumente im International Office eingegangen sind bzw. im Portal hochgeladen wurden. Verzögerungen - auch wenn durch Dritte verursacht - können nicht berücksichtigt werden.
Sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid. Die Förderzusage erfolgt durch Unterzeichnung einer Zuschussvereinbarung (grant agreement) durch Sie und das International Office. Diese Vereinbarung dient als Vertrag zwischen Ihnen und der Fachhochschule Dortmund. Mit Unterzeichnung stimmen sie automatisch den allgemeinen Förderbedingungen zu.
Zusammen mit der Zuschußvereinbarung erhalten Sie die Erasmus+ - Charta für Studierende.
6) Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. D.h. eine Registrierung/Antragstellung im Portal nach Praktikumsbeginn wird nicht angenommen.
7) Gemäß der Vereinbarung wird Ihnen die erste Stipendienrate (70% der Gesamtfördersumme) auf Ihr deutsches Konto überwiesen. Die zweite Rate erhalten Sie nach Beendigung des Praktikums.
Änderungen vorbehalten
Urlaubssemester
Die Entscheidung darüber, ob Sie sich für die Dauer Ihres Auslandspraktikums beurlauben lassen möchten, liegt ganz bei Ihnen.
Um das Studium innerhalb der Regelstudienzeit zu Ende bringen zu können, bietet es sich oft an, für die Dauer des Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester zu beantragen. Urlaubssemester werden nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an das Studienbüro .
Förderungen
Förderdauer und Förderhöhe
Aufgrund des zur Verfügung gestellten Budgets und der nationalen Vorgaben des DAAD und den damit verbundenen Förderhöhen beträgt die maximale Förderdauer eines ERASMUS-Praktikums ab dem akademischen Jahr 2023/24 130 Tage/Semester darin sind bereits 2 Reisetage enthalten.
Die Gesamtsumme der Förderung wird weiterhin am Ende des Aufenthalts taggenau berechnet und schließt grundsätzlich nur den nachgewiesenen Aufenthalt bei der Institution/ dem Unternehmen ein.
Die Förderhöhe ist abhängig vom Zielland; es bestehen drei verschiedene Ländergruppen, unterteilt in Länder mit höheren, mittleren und niedrigeren Lebenshaltungskosten.
Gruppe | Länder | Förderhöhe/Monat | Förderhöhe/Tag |
Gruppe 1 |
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden | 750,00 € | 25 € |
Gruppe 2 |
Estland, Griechenland, Lettland, Malta, Portugal, Spanien, Tschechien, Zypern | 690,00 € | 23 € |
Gruppe 3 |
Bulgarien, Kroatien, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Türkei, Ungarn | 690,00 € | 23 € |
Änderungen vorbehalten
Bitte beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung oder eine bestimmte Zuschusshöhe besteht.
Green Travel
Studierende, die sich dazu entscheiden, nicht mit dem Flugzeug oder dem eigenen Auto den Weg ins Ausland anzutreten, erhalten bis zu 4 extra Reisetage, die zusätzlich gefördert werden. Akzeptiert werden Reisen mit dem Zug, dem Schiff, dem Bus oder in Fahrgemeinschaften. Dieses muss über eine ehrenwörtliche Erklärung garantiert werden, es ist nicht nötig gesonderten Nachweise einzureichen, auf Nachfrage müssen diese aber vorgezeigt werden.
Erstakademiker*innen
Studierende, bei denen beide Elternteile oder Bezugspersonen nicht über einen Abschluss einer Universität oder Hochschule für angewandte Wissenschaften verfügen, erhalten einen Top Up von 8,33 € pro gefördretem Tag (130 x 8,33 = 1082,9 €) .
Dieses muss über eine eidesstattliche Versicherung garantiert werden, es ist nicht nötig gesonderte Nachweise einzureichen.
Die Top Ups für Erstakademiker*innen und Erwerbstätige Studierende können nicht kombiniert werden, man erhält nur eins von beiden!
Alle Top Ups werden in Mobility Online über die Workflow Schritte beantragt.
Erwerbstätige Studierende
Studierende, die vor Antritt der Mobilität erwerbstätig waren, können unter folgenden Bedingungen ein monatliches Top Up von 8,33 €/Tag erhalten:
• Die Erwerbstätigkeit muss mindestens sechs Monate fortlaufend mit zeitlichem Bezug zur Mobilität ausgeübt worden sein. Zeitlicher Bezug bedeutet hier, zwischen 6 Monate vor der Bewerbung und dem Antritt der Mobilität.
• Die Tätigkeit im Entsendeland wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
• Während des Mindestzeitraumes der Ausübung muss der monatliche Erwerb über 450 EUR und unter 850 EUR liegen (Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert).
• Es handelt sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Die Erwerbstätigkeit muss über eine eidesstattliche Versicherung garantiert werden, es ist nicht nötig gesonderte Nachweise einzureichen.
Die Top Ups für Erstakademiker*innen und Erwerbstätige Studierende können nicht kombiniert werden, man erhält nur eins von beiden!
Alle Top Ups werden in Mobility Online über die Workflow Schritte beantragt.
Sonderförderung für Studierende mit Sonderbedürfnissen oder Schwerbehinderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern. Aus diesem Grund wird Lernenden aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für Studierende, die während des Auslandsstudiums alleinerziehend sind) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung von Studierenden mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org (Öffnet in einem neuen Tab) .
Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.
Der Förderantrag für Studierende mit Sonderbedürfnissen/Kind muss vor Antritt des Auslandaufenthalts im International Office eingereicht werden.
Der Förderantrag für Studierende mit Schwerbehinderung muss spätestens 2 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts über das International Office beim DAAD eingereicht werden.
Pflichten
Allgemeine Pflichten
1) Erster Sprachtest
Sie müssen vor Antritt des Auslandspraktikums einen Sprachtest durchführen. Den Link bekommen Sie von der EU zugeschickt.
2) Sie aktualisieren ggf. Ihre Praktikumsvereinbarung.
Sollten sich im Verlauf des Praktikums die Praktikumsinhalte oder -dauer ändern, teilen Sie dies nach Absprache mit Ihrer Praktikumseinrichtung und Ihrem Fachbereich umgehend dem International Office mit. Änderungen müssen ggf. in einer neuen Praktikumsvereinbarung schriftlich festgehalten werden.
3) Sie führen Ihr Praktikum durch.
Führen Sie Ihr Praktikum gemäß der Praktikumsvereinbarung durch. Sollten SIe Ihr ERASMUS-Praktikum vorzeitig beenden, müssen möglicherweise bereits ausgezahlte Stipendienraten sofort nach Aufforderung durch das International Office zurückgezahlt werden.
4) Sie reichen Ihre Abschlussbescheinigung / Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis ein.
Nach Abschluss Ihres Praktikums (Förderzeitraum)muss Ihnen Ihr Praktikumsgeber anhand der Abschlussbescheinigung den genauen Zeitraum und die erfolgreiche Durchführung Ihres Praktikums bestätigen. Die Bescheinigung muss innerhalb von 4 Wochen nach Ende des Praktikums im Mobility Online Portal hochgeladen werden.
5) EU-Fragebogen
Nach Ihrem Praktikum bekommen Sie von der EU eine E-Mails, in der Sie aufgefordert werden, einen Fragebogen auszufüllen.
6) Erfahrungsbericht
Innerhalb von 4 Wochen nach Ende des Förderzeitraums laden Sie einen Erfahrungsbericht im Mobility Online Portal hoch.
Erst wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen erhalten Sie die zweite Rate Ihres ERASMUS-Stipendium (30%) auf Ihr deutsches Konto.
Verpflichtende Sprachtests
Die Europäische Kommission stellt seit Oktober 2014 einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung.
Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler.
Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen.
Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ - Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen. Der Link zum Mobility Tool Plus wird automatisch an die Stipendiat*innen verschickt.
Zusätzlich erstellen Sie einen Erfahrungsbericht für das International Office.
(Infos siehe www.fh-dortmund.de/erfahrungsberichte)
Die Berichte müssen innerhalb von 4 Wochen nach Ende des Praktikums erstellt werden.
Versicherungsschutz
Bitte beachten Sie, dass Sie während Ihres Auslandspraktikums nicht über die Hochschule unfallversichert sind.
Das Erasmus+ - Praktikumsprogramm ist ein reines Förderprogramm. Mit der Teilnahme an diesem Programm ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Für die Dauer Ihres Auslandspraktikums müssen Sie daher selbständig für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen.
Ein ausreichender Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz am Arbeitsplatz ist Voraussetzung für die Erasmus+ - Praktikumsförderung.
Studierende, die ein Auslandspraktikum im Rahmen von Erasmus+ (SMP) absolvieren, müssen über ausreichenden Versicherungsschutz in diesen drei Bereichen verfügen:
1) Krankenversicherung
Die nationale Krankenversicherung der Teilnehmenden bietet mit der Europäischen Krankenversicherungskarte im Allgemeinen auch für den Aufenthalt in einem anderen EU-Land einen Grundversicherungsschutz. Die Abdeckung durch die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine private Versicherung ist jedoch möglicherweise unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Für solche Fälle kann eine ergänzende private Versicherung sinnvoll sein.
2) Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die die Teilnehmenden während des Auslandsaufenthaltes verursacht (unabhängig davon, ob die Teilnehmenden sich dabei bei der Arbeit befindet oder nicht). Da in den einzelnen Ländern unterschiedliche Haftpflichtregelungen gelten, laufen Praktikant*innen Gefahr, nicht abgedeckt zu sein.
3) Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung deckt Schäden zulasten von Mitarbeiter*innen durch Arbeitsunfälle ab. In vielen Ländern sind Mitarbeiter*innen bei Arbeitsunfällen versichert. Der Umfang kann sich jedoch in den einzelnen Ländern unterscheiden.
Für alle Teilnehmer*innen am ERASMUS+ - Programm besteht die Möglichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des DAADs (Öffnet in einem neuen Tab) .
Weitere Informationen
- Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung und kann daher auch nicht gegenüber der Hochschule geltend gemacht werden. Das International Office behält sich vor, Anträge abzulehnen, wenn Fristen nicht eingehalten wurden und/oder die Fördermittel verausgabt sind.
- Rückwirkend werden keine Praktika gefördert.
- Formulare sollte in Ihrem eigenen Interesse grundsätzlich online ausgefüllt werden.
- Alle notwendigen Antragsunterlagen müssen spätestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn im Mobiilty Online Portal hochgeladen werden.
Haftungsausschluss
Weder die EU-Kommission, noch die Nationale Agentur für Erasmus+ in Deutschland (DAAD), noch die Fachhochschule Dortmund haften für Schäden, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Beschädigung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.