Zitat
M. Jannausch and E. Wingerter, “Beginn der Verfolgungsverjährung bei Submissionsabsprache erst mit vollständiger Vertragsabwicklung,” Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, no. 10, pp. 568–568, 2025.
Abstract
Bei einer Submissionsabsprache beginnt die nach nationalem Prozessrecht zu beurteilende Verfolgungsverjährung nicht schon mit dem sich aus der wettbewerbsbeschränkenden Absprache ergebenden Vertragsschluss, sondern erst mit der vollständigen Vertragsabwicklung; daran ist auch nach der Entscheidung des EuGH vom 14.1.2021 – C-450/19 – Eltel, EWiR 2021, 540 ( Lotze/Lettau ), festzuhalten (Bestätigung von BGH, Beschl. v. 25.8.2020 – KRB 25/20, WuW 2020, 615 Rz. 17 m.w.N. – Unterlassenes Angebot).
Schlagwörter
Kartellrecht
Verjährung