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Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 25.01.2024, C-438/22, zu einer bezweckten Wettbewerbsbeschränkung durch Festlegung von Mindesthonoraren seitens eines Berufsverbands von Rechtsanwälten

Journalartikel

Schnelle Fakten

  • Interne Autorenschaft

  • Veröffentlichung

    • Verlag Dr. Otto Schmidt (Köln) 2024
  • Publikationszweck

  • Organisationseinheit

  • Fachgebiete

    • Europarecht
    • Wirtschaftsrecht
  • Forschungsfeld

    • Arbeit und Wirtschaft - Allgemein

Zitat

Wingerter, E. (2024). Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 25.01.2024, C-438/22, zu einer bezweckten Wettbewerbsbeschränkung durch Festlegung von Mindesthonoraren seitens eines Berufsverbands von Rechtsanwälten. Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, 2024(22), 1253–1254.

Schlagwörter

Berufsverbände

Bezweckte Wettbewerbsbeschränkung

EU Kartellrecht

Kartellverbot

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