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Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 8.6.2023, C-50/21

Journalartikel

Erfordernis des Allgemeininteresses und der Verhältnismäßigkeit bei Limitierung von Funkmietwagen in städtischem Großraum

Schnelle Fakten

Zitat

Wingerter, E. (2023). Anmerkung zum Urteil des EuGH v. 8.6.2023, C-50/21. Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht, (20), 639–640.

Schlagwörter

Beihilferecht

Europarecht

Europäisches Wettbewerbsrecht

Grundfreiheiten

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