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Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht

Integrierende Ressource

Art. 102 AEUV; Teil F. Rechtsfolgen des Art. 102 AEUV: Verwaltungsrechtliche Konsequenzen

Schnelle Fakten

Zitat

Wingerter, E. (2023). Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht (106. Lieferung). Köln: Verlag Dr. Otto Schmidt.

Abstract

Professor Dr. Eugen Wingerter hat die Kommentierung der verwaltungsrechtlichen Rechtsfolgen im Teil F zu Art. 102 AEUV aktualisiert und überarbeitet. Die Kommentierung berücksichtigt insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung (insbesondere Google Shopping und Google Android) sowie neue pragmatische Ansätze der Kommission, um Unternehmen im Umgang mit Krisen (Corona und Ukraine- Konflikt) zu unterstützen.

Quelle: https://www.otto-schmidt.de/frankfurter-kommentar-zum-kartellrecht-grundwerk-mit-fortsetzungsbezug-fur-mindestens-2-jahre-9783504411824?gclid=EAIaIQobChMIlIuu_ryMggMV9JGDBx2SCAJOEAAYASAAEgIaefD_BwE

Referenzen

ISBN 978-3-504-41182-4

Schlagwörter

Art. 102 AEUV

Europäisches Kartellrecht

beherrschende Stellung

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