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Kein Einsichtsrecht von Betriebsratsmitgliedern in die Unterlagen der gewerkschaftlichen Verhandlungskommission

Journalartikel

Anmerkung zu LArbG Hamm 13. Kammer, Beschluss vom 21.3.2014, 13 TaBVGa 2/14

Schnelle Fakten

Zitat

M. Wolmerath, “Kein Einsichtsrecht von Betriebsratsmitgliedern in die Unterlagen der gewerkschaftlichen Verhandlungskommission,” Juris-PraxisReport, Arbeitsrecht, no. 24, p. ohne Seitenangabe-ohne Seitenangabe, 2014.

Über die Publikation

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ISSN 1860-1553

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