Ende vergangenen Jahres ist der NRW-Landeshaushalt verabschiedet worden. Dort wurde im Kapitel der Fachhochschule Dortmund eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 432,5 Millionen Euro eingestellt. Mit dieser Verpflichtungsermächtigung wird die Finanzierung anstehender Baumaßnahmen über Mietzahlungen aus Landesmitteln sichergestellt.
Die Fachhochschule Dortmund befindet sich in der Umsetzung der Neuen Masterplanung für den Hochschulbau in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, den Hochschulbau im Land effizienter und deutlich schneller zu gestalten. Bisherige Inhalte und Erkenntnisse aus dem Hochschulstandortentwicklungsplan (HSEP) fließen in die Neue Masterplanung ein, ergänzt durch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die seitens des Finanzministeriums unterstützend begleitet wird.
Bis Ende des Jahres 2025 wurden von der FH und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) die ersten Prozessschritte der Masterplanung erarbeitet und die Bedarfe priorisiert. Hierin enthalten sind die strukturelle Analyse und Entwicklung, die Flächenbedarfsberechnung und -bilanz und die bauliche Zustandsbewertung.
In den weiteren Schritten werden für alle in der Priorisierungsentscheidung berücksichtigten Bedarfe ein Raumprogramm und eine vertiefte Bedarfsplanung erstellt. Weiter folgen die Nutzwertanalysen und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen je priorisierter Maßnahme in enger Abstimmung zwischen allen am Prozess Beteiligten. Parallel dazu klärt der BLB NRW als Eigentümer der Fläche das Planungsrecht am Campus.
Erst wenn die schriftliche Vereinbarung zwischen MKW, BLB NRW und unserer FH geschlossen ist, kann die konkrete Umsetzungsplanung beginnen.