Ende vergangenen Jahres ist der NRW-Landeshaushalt verabschiedet worden. Dort wurde im Kapitel der Fachhochschule Dortmund eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 432,5 Millionen Euro eingestellt. Mit dieser Verpflichtungsermächtigung wird die Finanzierung anstehender Baumaßnahmen über Mietzahlungen aus Landesmitteln sichergestellt.
Die Fachhochschule Dortmund befindet sich in der Umsetzung der Neuen Masterplanung für den Hochschulbau in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, den Hochschulbau im Land effizienter und deutlich schneller zu gestalten. Bisherige Inhalte und Erkenntnisse aus dem Hochschulstandortentwicklungsplan (HSEP) fließen in die Neue Masterplanung ein, ergänzt durch eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die seitens des Finanzministeriums unterstützend begleitet wird.
Bis Ende des Jahres 2025 wurden von der FH und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) die ersten Prozessschritte der Masterplanung erarbeitet und die Bedarfe priorisiert. Hierin enthalten sind die strukturelle Analyse und Entwicklung, die Flächenbedarfsberechnung und -bilanz und die bauliche Zustandsbewertung.
In den weiteren Schritten werden für alle in der Priorisierungsentscheidung berücksichtigten Bedarfe ein Raumprogramm und eine vertiefte Bedarfsplanung erstellt. Weiter folgen die Nutzwertanalysen und die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen je priorisierter Maßnahme in enger Abstimmung zwischen allen am Prozess Beteiligten. Parallel dazu klärt der BLB NRW als Eigentümer der Fläche das Planungsrecht am Campus.
Erst wenn die schriftliche Vereinbarung zwischen MKW, BLB NRW und unserer FH geschlossen ist, kann die konkrete Umsetzungsplanung beginnen.
+++ Update +++ (15. Januar 2026)
NRW-Wissenschaftsministerin Ina Brandes hat in einem Interview mit den Ruhr Nachrichten (RN-Abo erforderlich) (Öffnet in einem neuen Tab) weitere Details zum Zeitplan und zur Umsetzung der Baumaßnahmen erläutert.
Sie erwartet die Unterzeichnung der verbindlichen Vereinbarung zwischen der FH Dortmund, dem BLB NRW und dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft im dritten oder vierten Quartal 2026. Mit der Vereinbarung über das Maßnahmenprogramm erhält die Hochschule Sicherheit über die umzusetzenden Maßnahmen und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel. Zugleich wird damit die Grundlage geschaffen, die Verpflichtungsermächtigung in Anspruch zu nehmen – dies muss bis Ende 2026 erfolgen.
Ministerin Brandes zeigt sich zudem zuversichtlich hinsichtlich eines Baustarts: „Aus heutiger Sicht ist das Ziel, dass spätestens 2029 die Bagger rollen“, sagte sie im Interview. Die anschließende Bauzeit wird auf etwa zwei bis zweieinhalb Jahre veranschlagt. Die im NRW-Haushalt eingestellte Verpflichtungsermächtigung von 432,5 Millionen Euro bezieht sich ausdrücklich auf den ersten Bauabschnitt, der den Komplex an der Sonnenstraße ersetzen soll.