Sofern bei der Bewerbung nicht das Abschlusszeugnis einer Fachoberschule Technik, Fachrichtung Bauwesen vorliegt, ist die Ableistung einer einschlägigen praktischen Tätigkeit im Rahmen einer achtwöchigen Vollzeitbeschäftigung erforderlich. Die Tätigkeit muss geeignet sein, exemplarisch in konstruktive Zusammenhänge der Bauausführung einzuführen.
Als Praktikum anerkannt werden ebenfalls:
- die Ausbildung als Bauzeichnerin I Bauzeichner Hochbau sowie
- alle Lehrberufe entsprechend der nachfolgenden Gewerkeliste
Der Nachweis über das gesamte Praktikum ist Zulassungsvoraussetzung zu den Modulprüfungen ab dem dritten Semester.
Es wird empfohlen, das gesamte Praktikum vor Aufnahme des Studiums abzuleisten.
Gewerke für das Praktikum sind (Gewerkenummern nach Standardleistungsbuch STLB):
- Maurerarbeiten
- Beton- und Stahlbetonarbeiten
- Natur- und Betonwerksteinarbeiten
- Zimmer- und Holzbauarbeiten
- Stahlbauarbeiten
- Abdichtungsarbeiten
- Dachdeckungsarbeiten
- Dachabdichtungsarbeiten
- Klempnerarbeiten
- Putz- und Stuckarbeiten
- Fliesen- und Plattenarbeiten
- Estricharbeiten
- Fenster
- Tischlerarbeiten
- Parkett- und Holzpflasterarbeiten
- Rolladen- und Sonnenschutzarbeiten
- Metallbauarbeiten
- Verglasungsarbeiten
- Maler- und Lackierarbeiten
- Bodenbelagsarbeiten
- Vorgehängte hinterlüftete FassadenTrockenbauarbeiten
- Wärmeversorgungsanlagen Betriebseinrichtungen
- Gas- und Wasseranlagenleitungen, Armaturen
- Druckrohrleitungen für Gas, Wasser
- Abwasseranlagen - Leitungen, Abläufe, Armaturen
- Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen - Ausstattung, Elemente, Fertigbäder
- Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen – Betriebseinrichtungen
- Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen
- Feuerlöschanlagen, Feuerlöschgeräte
- Blitzschutz- / Erdungsanlagen, Überspannungsschutz
- Kabelleitungstiefbauarbeiten
- Mittelspannungsanlagen
- Niederspannungsanlagen - Kabel / Leitungen, Verlegesysteme, Installationsgeräte
- Niederspannungsanlagen - Verteilersysteme und Einbaugeräte
- Sicherheits- und Ersatzstromversorgungsanlagen
- Gebäudesystemtechnik
- Leuchten und Lampen
- Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Sprech-, Ruf-, Antennenempfangs-, Uhren- und elektroakustische Anlagen
- Kommunikations- und Übertragungsnetze
- Kommunikationsanlagen
- Gefahrenmeldeanlagen
- Zutrittskontroll-, Zeiterfassungssysteme
- Aufzüge
- Gebäudeautomation
- Raumlufttechnische Anlagen
- Kälteanlagen für raumlufttechnische Anlagen
Über die Anerkennung praktischer Tätigkeiten zur Erfüllung der besonderen Einschreibungsvoraussetzung entscheidet die/der Prüfungsausschuss-Vorsitzende des Fachbereichs Architektur. Sie oder er entscheidet ferner über die Anrechnung einschlägiger Ausbildungs- und Berufstätigkeiten.